Der Rat der Stadt Cuxhaven hat für das Jahr 2024 eine neue Gästebeitragssatzung beschlossen. Laut Satzung sind Gäste verpflichtet während der Hauptsaison einen Gästebeitrag (ehemals Kurbeitrag oder Kurtaxe) von 3,80 € pro Person und Übernachtung zu zahlen: Beitragspflichtig sind alle Personen, die eine Unterkunft beziehen, ohne dort eine alleinige Wohnung oder eine Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den zu Zwecken des Tourismus durchgeführten Veranstaltungen geboten wird.
Beitragspflichtig sind:
Alle Personen ab dem 16. Lebensjahr
Beitragspflichtig ist nicht:
- wer sich (nachweislich) nur zur Berufsausübung in der Gemeinde aufhält - Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres - Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind (amtlicher Ausweis mit dem Merkzeichen „B“) und - Schwerbehinderte, die laut amtlichem Ausweis einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 haben
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