Der Rat der Stadt Cuxhaven hat fĂŒr das Jahr 2024 eine neue GĂ€stebeitragssatzung beschlossen. Laut Satzung sind GĂ€ste verpflichtet wĂ€hrend der Hauptsaison einen GĂ€stebeitrag (ehemals Kurbeitrag oder Kurtaxe) von 3,80 ⏠pro Person und Ăbernachtung zu zahlen: Beitragspflichtig sind alle Personen, die eine Unterkunft beziehen, ohne dort eine alleinige Wohnung oder eine Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den zu Zwecken des Tourismus durchgefĂŒhrten Veranstaltungen geboten wird.
Beitragspflichtig sind:
Alle Personen ab dem 16. Lebensjahr
Beitragspflichtig ist nicht:
- wer sich (nachweislich) nur zur BerufsausĂŒbung in der Gemeinde aufhĂ€lt - Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres - Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichen Ausweis völlig auf stĂ€ndige Begleitung angewiesen sind (amtlicher Ausweis mit dem Merkzeichen âBâ) und - Schwerbehinderte, die laut amtlichem Ausweis einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 haben
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